Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei
einer Pauschalreise nach § 651 a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Kästl Touristik GmbH (im Folgenden „das Unternehmen“) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
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Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für
die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
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Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer
oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
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Die Reisenden können die Pauschalreise –
innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen
Kosten – auf eine andere Person übertragen.
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Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht
werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und
wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis
spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat
der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten
sich verringern.
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Die Reisenden können ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit
Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise
verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise
absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter
Umständen auf eine Entschädigung.
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Die Reisenden können bei Eintritt
außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am
Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die
Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
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Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn
der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
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Können nach Beginn der Pauschalreise
wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne
Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
„Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies
erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu
schaffen.
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Der Reisende hat Anspruch auf eine
Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
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Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden
Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
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Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters
oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern
einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die
Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der
Reisenden gewährleistet. Die Kästl Ost-Touristik GmbH hat eine
Insolvenzabsicherung bei der TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH,
Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgeschlossen. Die Reisenden können diese
Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen
Leistungen aufgrund der Insolvenz von Kästl Ost-Touristik GmbH verweigert
werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht
umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de